
Europäische Gesellschaft (Societas Europaeas SE)
Der Aufsichtsrat bzw. Verwaltungsrat ist zwingendes Unternehmensorgan in der SE.
Dualistisches System
Der Aufsichtsrat wird gebildet in Unternehmen im dualistischen System, wie wir es in Deutschland vorfinden. Im dualistischen System gibt es ein Leitungsorgan, den Vorstand und ein Aufsichtsorgan, den Aufsichtsrat. Entsprechend sind die Vorschriften des Aktiengesetzes §§ 95 AktG anzuwenden.
§§ 15 SEAG http://www.gesetze-im-internet.de/seag/index.html
§§ 95, 278 AktG http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/index.html
Monistisches System
Der Verwaltungsrat wird gebildet in Unternehmen im monistischen System nach amerikanischem Vorbild. Es findet sich verbreitet in angelsächsischen Ländern und der Schweiz. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus geschäftsführenden Direktoren (executive directors) und nicht geschäftsführenden Direktoren (non-executive directors).
Es gelten die Regelungen im Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE).
§§ 20 SEAG http://www.gesetze-im-internet.de/seag/index.html