
Eingetragene Genossenschaft
Der Aufsichtsrat ist zwingendes Unternehmensorgan in der eG.
Es gelten die Bestimmungen des Genossenschafts-Gesetzes.
§§ 36 GenG http://www.gesetze-im-internet.de/geng/index.html
Der Aufsichtsrat ist zwingendes Unternehmensorgan in der eG.
Es gelten die Bestimmungen des Genossenschafts-Gesetzes.
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