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Deutscher Corporate Governance Kodex

Für börsennotierte Gesellschaften (AG, SE) und Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes gilt zudem der Deutsche Corporate Governance Kodex. Der "Kodex“ stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Auch nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften wird die Beachtung des Kodex empfohlen.

Deutscher Corporate Governance Kodex

www.corporate-governance-code.de/ger/download/kodex_2013/D_CorGov_Endfassung_Mai_2013.pdf

§ 161 Aktiengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__161.html
§ 2 WPHG http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html