
Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien
Der Aufsichtsrat ist zwingendes Unternehmensorgan in der AG und der KGaA
unabhängig von Größe und Arbeitnehmerzahl.
Es gelten zwingend die Vorschriften des Aktiengesetzes , ergänzt um die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Gesellschaften.
§§ 95, 278 AktG http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/index.html
Die Vorschriften des AktG und ihre Auslegung werden ergänzt um die Satzungsregelungen in der AG und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.