Informationen zum ESF-Stammdatenblatt
Besondere Voraussetzungen für ESF-Förderprojekte

Das Projekt Spitzenfrauen BW wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg unterstützt.
Als Förderprojekt sind wir überhaupt erst in der Lage, kostenfreie Angebote zu machen. Gleichzeitig unterliegen wir damit den Förderkriterien des Europäischen Sozialfonds (ESF) und wir sind dem ESF und dem Wirtschaftsministerium gegenüber in der Pflicht nachzuweisen, dass die Fördermittel auch korrekt - d.h. den Projektzielen und Förderrichtlinien entsprechend - eingesetzt wurden.
ESF-Stammdatenblatt zum Nachweis der Förderwürdigkeit
Zu diesem Zweck - dem Nachweis der Förderwürdigkeit - dient das ESF-Stammdatenblatt. Das ESF-Stammdatenblatt muss von allen Projektteilnehmerinnen ausgefüllt werden. Bei unvollständigen Angaben ist eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen nicht möglich.
Gut zu wissen: Wer das ESF-Datenblatt in der aktuellen Förderperiode (ab 1. April 2018) bereits für eine vorhergehende Veranstaltung ausgefüllt und uns zugesendet hat, muss dieses nicht erneut senden - es reicht ein Hinweis bei der Anmeldung!
Ihre Ansprechpartnerinnen für Fragen
Projektmanagement / Online-Redaktion: Anette Dürr & Romy Kam
Bei Fragen nutzen Sie bitte unser <link 303#1687 _top>Kontaktformular</link>.