Die Frauenquote für Vorstände kommt
23.11.2020
Nach der verbindlichen Frauenquote für Aufsichtsräte kommt nun auch die Frauenquote für die Vorstände: In börsennotierten Unternehmen muss im Vorstand, wenn er mehr als drei Mitglieder hat, in Zukunft auch eine Frau vertreten sein. Darauf haben sich die Koalitionspartner CDU und SPD geeinigt.
Die Einigung auf die Frauenquote in Vorständen wurde in einer Arbeitsgruppe erzielt, die im Sommer von den Koalitionsspitzen eingesetzt wurde, nachdem es Differenzen bezüglich des Entwurfs für das Gesetz zu Frauen in Führungspositionen von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (beide SPD) gegeben hatte. Die Verbesserung des Gesetzes ist Teil des Koalitionsvertrags von Union und SPD.
Danach muss künftig in den Vorständen von börsennotierter und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern ein Posten mit einer Frau besetz sein. Darüber hinaus einigte sich die Arbeitsgruppe auf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Auch auf Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Krankenkassen und Renten- und Unfallversicherungsträgern) und die Bundesagentur für Arbeit kommt eine obligatorische Mindestbeteiligung von Frauen zu.

In den kommenden Wochen wird die Grundsatzeinigung den Koalitionsspitzen vorgelegt. Nach der abschließenden Entscheidung kann dann die Ressortabstimmung unter Beteiligung von Ländern und Verbänden beginnen, bevor der Gesetzesentwurf letztendlich ins Kabinett zum Beschluss gegeben wird.
Quelle: Spitzenfrauen BW