Beschlossene Sache: Frauenquote nun auch für den Vorstand
02.06.2021
Nach zähem Ringen hat die Große Koalition die Frauenquote für den Vorstand endgültig auf den Weg gebracht. Das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen gilt für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2.000 MitarbeiterInnen. Für sie gilt in Zukunft: Ab vier Vorstandsmitgliedern muss mindestens eine Frau mit am Tisch sitzen.
Die Frauenquote für Vorstände ergänzt die Frauenquote für Aufsichtsräte, die 2015 eingeführt wurde – mit Erfolg. In den Unternehmen, die unter die feste Frauenquote für die Aufsichtsräte fallen, ist der Frauenanteil in Führungspositionen deutlich schneller und höher gestiegen als in den Unternehmen, die sich nur freiwillige Zielgrößen setzen müssen. Im Schnitt liegt der Frauenanteil in den Quotenunternehmen bei 35,4 Prozent, in den Unternehmen ohne Quote nur bei 19,9 Prozent.
Dass eine solche Regelung auch für Vorstände überfällig ist, zeigt eine aktuelle Liste der Initiative "Frauen in die Aufsichtsräte": Laut Fidar haben 25 der 66 von der Frauenquote betroffenen Unternehmen zuletzt keine Frau im Vorstand und damit dringenden Handlungsbedarf. Auch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) kritisierte, derzeit gebe es in den Vorständen immer noch häufig "reine Männerclubs, die gern unter sich bleiben".
