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Gleichberechtigung in Führungspositionen braucht gesetzliche Regelungen

Der Fall von Villeroy & Boch zeigt: Offenbar sind gesetzliche Regelungen nötig, damit sich in den Führungsetagen etwas ändert.

Es ist ein Alarmsignal, dass knapp drei Jahre nach dem Start der „Frauenquote“ erstmals ein „leerer Stuhl“ im Aufsichtsrat eines Unternehmens bekannt wird. Er demonstriert das Unvermögen von Unternehmen, eine feste Quote von 30 Prozent für das im Kontrollgremium jeweils unterrepräsentierte Geschlecht – in der Praxis immer das weibliche – zu erreichen. Lässt sich ein Posten nicht entsprechend besetzen, bleibt der Platz leer.

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