Das bereits im Jahr 2015 in Kraft getretene „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ schreibt seit Januar 2016 einen Frauenanteil von 30 % in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen vor, in denen der Aufsichtsrat je zur Hälfte mit Vertretern von Anteilseignern und Arbeitnehmern besetzt ist..."
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